In Berlin ist die mögliche Enteignung großer Wohnungskonzerne erneut zum zentralen Streitthema im Wahlkampf geworden. Grundlage ist ein Volksentscheid, bei dem sich über 56 Prozent der Abstimmenden dafür aussprachen, gewinnorientierte Immobilienfirmen zu enteignen. Rechtlich bindend war das Votum für die Landesregierung allerdings nicht, weil die Initiative damals nicht über einen konkreten Gesetzentwurf abstimmen ließ.
Der Volksentscheid fand im September 2021 statt und richtete sich gegen Immobilienfirmen mit mehr als 3.000 Wohnungen. Seither ist in der Sache wenig passiert. Die seit 2023 regierende schwarz-rote Landesregierung beschloss zwar ein Vergesellschaftungsrahmengesetz, das aber ohne praktische Auswirkungen blieb.
Eine Expertenkommission war zuvor zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin grundsätzlich juristisch möglich sei.
Argumente der Befürworter
Die Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen sieht im Neubau allein keine ausreichende Antwort auf steigende Mieten. Im September des Vorjahres legte sie deshalb einen konkreten Gesetzentwurf vor und bereitet nun ein neues Volksbegehren vor, mit dem sie eine künftige Landesregierung binden könnte.
Warnung der Gegner
Die Verbände warnen zudem vor einer Belastung des Berliner Landeshaushalts in zweistelliger Milliardenhöhe. Aus der Finanzwirtschaft kommen Befürchtungen vor jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen und möglicherweise steigenden Kreditzinsen.
Parteien im Streit
September stärkste Kraft zu werden. Die SPD lehnt Enteignungen dagegen ab und setzt stattdessen auf Mietenregulierung. Die Grünen fühlen sich dem Volksentscheid zwar verpflichtet, setzen in ihrem Wahlprogramm aber andere Schwerpunkte bei der Mietenpolitik. Die AfD lehnt Enteignungen ebenfalls ab.
Bundesebene blockiert
Während in Berlin gestritten wird, hat sich die Bundesregierung aus Union und SPD bereits auf eine andere Linie verständigt: Sie will die Vergesellschaftung privater Mietwohnungsbestände durch Landesgesetze bundesgesetzlich verbieten. Damit könnte ein Erfolg der Initiative auf Landesebene am Ende an Berlin vorbeigehen und auf Bundesebene gestoppt werden.