Weg zur Kritik
Bauer begründet seine Haltung mit Beobachtungen aus dem Berufsalltag. Das niederösterreichische Bestattungsgesetz schreibt vor, dass die Totenbeschau unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Anzeige des Todesfalls erfolgen muss.
In Pflegeheimen würden teilweise Bestatter zur Abholung eingeschaltet, bevor Angehörige überhaupt benachrichtigt wurden oder ihre Wahl des Bestattungsunternehmens treffen konnten, wenn Kühlmöglichkeiten fehlen.
Eine ärztliche Todesfeststellung ermögliche zwar den Transport, ersetze aber nicht die Totenbeschau und die darauf beruhende Freigabe zur Überführung.
Zum Vergleich verweist Bauer auf Wien, wo eine verstorbene Person laut Anordnung des Magistrats vor Ankunft des Totenbeschauarztes vom Sterbeort verbracht werden muss und die Wiener Durchführungsverordnung die Untersuchung auf Lebenszeichen, das Freilegen des Körpers und die Feststellung des sicheren Todes vorschreibt.
Entscheidende Forderung
Die prägende Entscheidung Bauers war, die Lücken nicht intern zu belassen, sondern öffentlich zu benennen. Er verweist dabei auch auf ein Pilotprojekt von Notruf Niederösterreich, das seit September 2024 die telemedizinische Todesfeststellung erprobt.
Diese ersetze die gesetzlich vorgeschriebene Totenbeschau jedoch nicht, so Bauer. Er fordert deshalb die Offenlegung der Untersuchungsstandards, der Verantwortlichkeiten und der Qualitätssicherung bei diesem Verfahren.
Mindset im Alltag
Im Berufsalltag denkt Bauer konsequent von den Angehörigen her: Wenn ein Totenbeschauer nicht erreichbar ist, entstehen Mehrkosten für Zwischenlagerung, Abholung, Aufbewahrung und einen weiteren Transport.
Familien könnten bereits Kosten entstehen, bevor sie überhaupt ihren eigenen Bestatter beauftragt haben, wenn zunächst ein anderes Unternehmen eingeschaltet wurde. Bauer kritisiert, dass Versäumnisse bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben so zu Kosten für Angehörige führen, die eigentlich vermeidbar wären.
Nächster Schritt
Mit Lichtblick fordert Bauer eine zuverlässig organisierte Totenbeschau, bei der Angehörige frühzeitig verständigt werden und ihre Wahl des Bestattungsunternehmens berücksichtigt wird.