In einer abendlichen Sitzung mit schwacher Besetzung hat die französische Nationalversammlung einen Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz 2027 angenommen. Vorgesehen ist eine Steuer von 5,5 Cent pro Gigabyte Datenübertragung zu französischen Nutzern.
Betroffen wären nicht nur große US-Konzerne, sondern auch kleine Organisationen wie das französische Open-Source-Projekt VideoLAN, bekannt durch den Mediaplayer VLC. Genau an diesem Fall zeigt sich, wie eine gut gemeinte Regel unerwartete Härten für Projekte ohne Gewinnabsicht schaffen kann.
Wofür VideoLAN steht
VideoLAN wird von einer gemeinnützigen Organisation getragen und verbreitet seine Software kostenlos. Nach eigenen Angaben verursacht das Projekt in Frankreich ein Datenverkehrsvolumen von rund 18 Millionen Gigabyte pro Jahr. Nach der geplanten Regel würde das eine jährliche Belastung von über einer Million Euro bedeuten, obwohl das Projekt keine Umsätze erzielt, die eine solche Summe tragen könnten.
Der Weg zur Steuer
Nur 35 der 577 Abgeordneten waren bei der Abstimmung anwesend, der Antrag wurde mit 11 zu 10 Stimmen angenommen. Initiatoren des Antrags begründen die Abgabe damit, dass fünf große Datenkonzerne – Google, Meta, Amazon, Netflix und Akamai – zusammen etwa die Hälfte des gesamten französischen Datenverkehrs verursachen.
Dieser wird von der Regulierungsbehörde Arcep auf insgesamt rund 200 Milliarden Gigabyte jährlich beziffert. Die Steuer soll auf Umsätze erhoben werden, nicht auf Gewinne, und soll nach Angaben der Antragsteller bis zu 10 Milliarden Euro jährlich einbringen. Begrenzt ist sie auf maximal 15 % des in Frankreich erzielten Umsatzes und maximal 2 % des weltweiten Gesamtumsatzes eines Anbieters.
Die Entscheidung, die fehlt
Der Text des Änderungsantrags sieht bisher keine Ausnahme für Open-Source-Software oder gemeinnützige Projekte vor. VideoLAN hat genau das kritisiert: Eine Regel, die eigentlich finanzstarke Plattformen treffen soll, trifft in der aktuellen Fassung auch Projekte, die aus Prinzip kein Geschäftsmodell verfolgen.
Für Verantwortliche kleinerer digitaler Projekte zeigt der Fall, wie wichtig es sein kann, regulatorische Entwicklungen früh zu beobachten, statt erst zu reagieren, wenn ein Gesetz bereits verabschiedet ist.
Wie es weitergeht
Die französische Regierung lehnt die Datensteuer ab, auch der Haushaltsberichterstatter hatte sich im Vorfeld dagegen ausgesprochen. Der Änderungsantrag muss noch den Senat und weitere parlamentarische Beratungen durchlaufen; die Abstimmung über den ersten Teil des Haushalts ist für den 3. November 2026 angesetzt, über den gesamten Haushalt für den 17. November 2026.
Aufgrund der Ablehnung durch die Regierung gilt es als möglich, dass die Steuer im weiteren Verfahren noch verändert oder gestrichen wird.