Im Jahr 2013 ging der Wohnwagon, ein autarkes Tiny House auf Rädern aus Niederösterreich, als erstes Projekt auf der Plattform Conda an den Start. Ab einer Mindestanlage von 100 Euro konnten Privatpersonen einsteigen. Am Ende kamen 71.200 Euro von 104 Investoren zusammen – der Beginn einer Entwicklung, die das Crowdinvesting im deutschsprachigen Raum bis heute prägt.
Der Anfang 2013
Die ersten Crowdinvesting-Plattformen im deutschsprachigen Raum entstanden um das Jahr 2011. Zwei Jahre später machte der Wohnwagon vor, wie kleinteilige Beträge vieler Menschen ein konkretes Produkt finanzieren können. Bereits 2015 folgte eine zweite Finanzierungsrunde des Unternehmens, in der 138.600 Euro zusammenkamen.
Ein Gesetz setzt Grenzen
Parallel zum wachsenden Interesse reagierte der Gesetzgeber: Ab 2015 regelte in Deutschland ein eigenes Gesetz die Schwarmfinanzierung. Damit bekam das noch junge Finanzierungsmodell einen rechtlichen Rahmen, der Anleger schützen sollte und gleichzeitig Unternehmen neue Planungssicherheit gab.
Brauereien und Vereine folgen
Was mit einem Tiny House begann, zog weitere Branchen an. Die Münchner Brauerei Giesinger Bräu führte seit ihrer ersten Kampagne über Conda insgesamt sechs weitere Finanzierungsrunden durch.
Auch der Profifußball entdeckte das Modell: Der FC St. Pauli sammelte über eine Genossenschaft auf Conda-Technologie bereits am ersten Tag 8,6 Millionen Euro ein, insgesamt kamen 30 Millionen Euro von 22.000 Mitgliedern zusammen. Der SK Rapid Wien finanzierte sich 2024 über eine Nachranganleihe auf Conda Capital Market mit 5 Millionen Euro.
Mittelstand steigt ein
Den größten Sprung zeigt die Falkensteiner Michaeler Tourism Group. Nach mehreren Erfahrungen mit Crowdinvesting startete die Tourismusgruppe 2022 eine eigene Investitionsplattform namens FMTG Invest. Die erste Emission brachte 8 Millionen Euro, 2023 platzierte das Unternehmen in einer einzigen Kampagne bereits 10,5 Millionen Euro. Die aktuell laufende 18. Emission erreichte bis Ende Oktober 2026 einen Stand von 7 Millionen Euro.
Neuer rechtlicher Rahmen
Seit November 2021 gilt die europäische Schwarmfinanzierungsverordnung, die Crowdinvesting-Anbieter EU-weit einheitlich reguliert. Auf dieser Grundlage wurde Conda Capital im Jahr 2023 als Anbieter zugelassen.
Bild: Symbolbild, KI-erzeugt.