Wer einen Geldautomaten sprengt, begeht nach deutschem Recht kein isoliertes Einzeldelikt. Stattdessen verwirklichen die Täter durch ihr Vorgehen mehrere Straftatbestände gleichzeitig. Lange Zeit fehlte im Strafgesetzbuch ein spezifischer Tatbestand für diese Taten. Mit einer Gesetzesreform im Januar 2026 hat der Gesetzgeber jedoch reagiert und das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (§ 308 StGB) um eine schwere Qualifikation ergänzt: Wer eine Explosion explizit zur Vorbereitung oder Durchführung eines Diebstahls auslöst, muss nun mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren rechnen. Unabhängig von dieser massiven Strafverschärfung bleibt der begleitende einfache Diebstahl nach § 242 StGB mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe bedroht.
Diebstahl mit Folgen
Die Strafe steigt, sobald bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug mitgeführt oder eingesetzt wird. Ein besonders schwerer Fall des Diebstahls liegt zudem vor, wenn der Automat in einem Geschäftsraum steht, der erst durch Einbruch oder Einsteigen betreten werden muss. Auch die besondere Sicherung eines Geldautomaten gegen Wegnahme zählt als erschwerender Umstand.
Bande oder Gewerbe
Sobald sich drei oder mehr Personen zusammenschließen, um wiederholt Straftaten zu begehen, kann der Vorwurf des Bandendiebstahls mit höherer Strafe hinzukommen. Dasselbe gilt für gewerbsmäßigen Diebstahl, also für Taten, bei denen sich jemand durch wiederholte Begehung eine dauerhafte Einnahmequelle verschaffen will. Beide Varianten verschärfen demnach das drohende Strafmaß zusätzlich.
Sprengung als eigenes Delikt
Unabhängig vom Diebstahl selbst ist das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion strafbar, sobald dadurch eine konkrete Gefahr für Leben, körperliche Unversehrtheit oder eine fremde Sache von bedeutendem Wert entsteht. Eine solche Gefahr gilt demnach bereits dann als gegeben, wenn sie im Einzelfall naheliegt – ein tatsächlicher Schaden muss nicht eintreten.
Selbst die Vorbereitung einer Sprengung kann strafbar sein, etwa wenn Sprengstoff oder notwendige Vorrichtungen hergestellt, beschafft oder weitergegeben werden. Hinzu kommt häufig eine Sachbeschädigung, sowohl am Automaten selbst als auch an benachbarten Objekten.
Wenn Menschen zu Schaden kommen
Besonders schwer wiegen die Folgen, wenn bei einer Sprengung Personen verletzt werden oder sterben. Kommt ein Mensch zu Tode, können Vorwürfe wegen Totschlag oder sogar Mord erhoben werden.
Fehlt der Tötungsvorsatz, kommt stattdessen eine fahrlässige Tötung in Betracht, sofern die Sprengung und das Entzünden des Sprengstoffs eine vorwerfbare Sorgfaltspflichtverletzung darstellen. Bei Verletzungen reicht die Bandbreite von einfacher über gefährliche bis zu fahrlässiger Körperverletzung.
Das Ermittlungsverfahren beginnt
Gerät jemand unter Verdacht, können im Ermittlungsverfahren verschiedene Maßnahmen angeordnet werden. Dazu zählen eine polizeiliche Vorladung, erkennungsdienstliche Maßnahmen wie Fingerabdrücke und Fotos sowie unter Umständen Untersuchungshaft.