Die Beitragsbemessungsgrenze 2027 in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt deutlich an. Für PKV-Verbandssprecher Reiner Holznagel ist das keine technische Anpassung, sondern eine versteckte Steuererhöhung, die vor allem gut verdienende Arbeitnehmer und Selbstständige trifft. Seine Haltung: Statt die Beitragsbemessungsgrenze immer weiter anzuheben, müsse das Gesundheitssystem an der Ausgabenseite saniert werden.
6.375 Euro monatlich: Die neue Grenze ab 2027
Das Bundeskabinett hat die neuen Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen 2027 beschlossen. In der Krankenversicherung steigt der Betrag von 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro im Monat, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung von 8.450 Euro auf 8.850 Euro.
Auf das Jahr gerechnet liegt die Grenze in der Krankenversicherung damit bei 76.500 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze, ab der ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich wird, steigt parallel auf 84.150 Euro.
Der Weg zur Entscheidung des Kabinetts
Grundlage der Anhebung ist die Lohnentwicklung: Die Bruttolöhne und -gehälter stiegen 2025 um 4,38 %. Zusätzlich wirkt eine Sonderanhebung, die allein in der Krankenversicherung zu einem Plus von 562,50 Euro im Monat gegenüber dem regulären Wert führt.
Der Bundestag hatte zuvor mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, die Beitragssätze stabil zu halten, dafür aber auf der Einnahmeseite nachzujustieren. Ein ursprünglich diskutierter höherer Wert für die Pflegeversicherung von 7.012,50 Euro wurde verworfen, dort bleibt es nun auf demselben Niveau wie in der Krankenversicherung.
Holznagels Kritik: eine versteckte Steuererhöhung
Reiner Holznagel sieht in der Anhebung eine Belastung, die vor allem hochqualifiziertes Fachpersonal trifft, dessen Einkommen an oder über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Nach seiner Einschätzung leiden auch Arbeitgeber über steigende Lohnzusatzkosten, was der deutschen Wirtschaft zusätzliche Wettbewerbsnachteile bringe. Seine Forderung: Die Ausgaben im Gesundheitssystem müssten wieder ins Lot gebracht werden, statt die Einnahmeseite über immer neue Grenzen zu erhöhen.
Rechenbeispiel
Für freiwillig versicherte Selbstständige mit Einnahmen auf der neuen Grenze summieren sich die Mehrkosten konkret. Bei einem Krankenversicherungsbeitrag von 14,6 % plus 2,9 % Zusatzbeitrag führt die Anhebung zu rund 98 Euro mehr im Monat. Ein Selbstständiger mit einem Kind zahlt durch die angehobene Pflegeversicherungsgrenze zusätzlich rund 20,25 Euro im Monat. Zusammen ergeben sich daraus etwa 1.400 Euro pro Jahr an Mehrkosten.
- Ein Arbeitgeber mit einem entsprechend gut verdienenden Mitarbeiter zahlt durch die erhöhten Grenzen rund 100 Euro mehr Lohnnebenkosten im Monat.
- Pro Jahr summieren sich diese Mehrkosten je Stelle auf etwa 1.200 Euro.
- Bei fünf vergleichbar gut bezahlten Mitarbeitern liegen die zusätzlichen jährlichen Personalkosten bei rund 6.000 Euro.
- Für Kinderlose soll der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung ab Januar 2027 von 0,6 auf 1,5 Prozentpunkte steigen.
Was das für Gutverdiener und Selbstständige bedeutet
Mit der steigenden Versicherungspflichtgrenze wird auch der Wechsel in die private Krankenversicherung schwieriger, weil Gutverdiener diese neue Schwelle erst überschreiten müssen. Für viele bleibt damit die Kassenwahl 2027 die einzige Stellschraube, um auf steigende Beiträge zu reagieren. Die neuen Werte sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.