Ein Bundesrichter hat die Klage von US-Präsident Donald Trump gegen das Wall Street Journal über 10 Milliarden Dollar abgewiesen. Die Entscheidung erging mit dem Zusatz „with prejudice“, wodurch Trump dieselben Ansprüche nicht erneut vor einem Bezirksgericht geltend machen kann. Sein Anwaltsteam kündigte dennoch an, den Rechtsstreit fortzusetzen.
Der Fall zeigt, wie Donald Trump mit juristischen Niederlagen umgeht: Statt den Streit zu beenden, setzt er auf Fortsetzung über Instanzen hinweg.
Warum scheiterte Trumps Milliardenklage?
Richter Darrin Gayles stützte die Abweisung auf das Präzedenzurteil New York Times Co. v. Sullivan von 1964. Danach müssen Amtsträger in Verleumdungsklagen nachweisen, dass ein Herausgeber wissentlich falsche Informationen verbreitete oder die Wahrheit mit rücksichtsloser Missachtung behandelte.
Gayles kam zu dem Schluss, dass Trump diese Rücksichtslosigkeit nicht nachgewiesen habe, weil das Blatt Trumps Dementi in seiner Berichterstattung ausdrücklich aufgeführt hatte. Nach Einschätzung des Richters widerspricht diese transparente Darstellung den Vorwürfen böser Absicht.
Gayles schrieb zudem, Trumps Anwaltsteam habe sich an Strohhalme geklammert, um Mängel in der Berichterstattung zu konstruieren. Zudem verwarf das Gericht den Einwand, die Zeitung hätte den Artikel zurückhalten müssen, nur weil Trump die Echtheit des Dokuments in Abrede gestellt hatte. Ein Dementi einer prominenten Person dürfe eine kritische Veröffentlichung nicht grundsätzlich verhindern, so die Begründung.
Worum ging es in dem Streit mit dem Wall Street Journal?
Auslöser war ein Artikel über ein Album zum 50. Geburtstag von Jeffrey Epstein im Jahr 2003. Demnach enthielt das Album eine sexuell anzügliche Notiz mit Trumps Namen sowie eine handgezeichnete Illustration einer nackten Frau. Er verklagte daraufhin sowohl die Zeitung als auch Rupert Murdoch wegen Verleumdung.
- Die ursprüngliche Forderung lag bei 20 Milliarden Dollar, später reduzierte Trump sie auf 10 Milliarden Dollar.
- Die Behörden nahmen Jeffrey Epstein bereits im Jahr 2006 wegen bundesrechtlicher Vorwürfe fest.
- Im August 2019 nahm sich Epstein in einer New Yorker Haftanstalt in Manhattan das Leben.
- Die Echtheit des umstrittenen Dokuments ist weiterhin Gegenstand öffentlicher Diskussionen.
Das Urteil beantwortet nicht die Frage, ob Trump den Eintrag tatsächlich verfasst hat. Es entscheidet lediglich, dass die Berichterstattung den rechtlichen Maßstab für Verleumdung nicht erfüllt.
Wie geht es jetzt weiter?
Trumps Anwaltsteam kündigte an, an der Klage festzuhalten, und signalisiert, dass eine Berufung wahrscheinlich ist. Die Entscheidung von Gayles gilt auf der Ebene des Bezirksgerichts als endgültig, lässt aber den Weg in eine höhere Instanz offen. Ob Trump dort einen anderen Ausgang erreicht, bleibt von der Bewertung des Präzedenzfalls durch ein Berufungsgericht abhängig.
Bild: Symbolbild, KI-erzeugt.